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08.03.2016

Neue Verordnung zu PSA verabschiedet

Das Europäische Parlament hat am 20.01.2016 die neue Verordnung über
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) verabschiedet, die offiziell 20 Tage nach
der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft tritt. Sie wird 24 Monate
nach dem Inkrafttreten gültig und ist für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich.



Die neue Verordnung muss nicht mehr wie bei der PSA-Richtlinie 89/686/EWG in
nationales Recht umgesetzt werden. Durch die Verabschiedung der EU-Kommission
wird diese direkt geltendes Recht in den EU-Mitgliedsstaaten. PSA darf im
Europäischen Wirtschaftsraum bisher nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie
die Anforderungen der Richtlinie 89/686/EWG erfüllt. Die Bereitstellung einer
PSA, die unter diese Richtlinie fällt, kann nach Inkrafttreten der neuen
PSA-Verordnung 36 Monate lang nicht behindert werden. Bereits ausgestellte
EG-Baumusterprüfbescheinigungen können bis 7 Jahre nach Inkrafttreten der
Verordnung gültig bleiben, soweit diese EG-Baumusterprüfbescheinigungen nicht
aus anderen Gründen ungültig werden.



Als Notified Body EU-No. 0555 führen die Hohenstein Institute
Baumusterprüfungen entsprechend der PSA-Richtlinie 89/686/EWG durch. Die neuen
gesetzlichen Vorgaben werden in den internen Prozessen und Abläufen der
Zertifizierungsstelle berücksichtigt. So können die Hohenstein Experten auch
zukünftig den gewohnten Service im Bereich Persönliche Schutzausrüstung
anbieten. Auf Anfrage geben die Hohenstein Institute ausführliche Informationen
zum Zertifizierungsverfahren, z.B. über Rechte und Pflichten.



Ansprechpartner Zertifizierungsstelle:

Simone Trümper

Telefon: +49 7143 271-789

Mail: s.truemper@hohenstein.de

Die neue Verordnung kann in den diversen Sprachversionen der EU auf der Website
des europäischen Parlaments nachgelesen werden.


Die neue Verordnung über Persönliche Schutzausrüstung (PSA) in deutscher Fassung


AplusA-online.de - Quelle: Hohenstein Institute