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24.02.2016

Arbeiten im Freien: Vor Unfällen und Kälte schützen

Moderne Baustoffe und Verfahren ermöglichen oft, dass die Arbeiten auf vielen
Baustellen auch in den Wintermonaten weitergehen. Doch nasskaltes Wetter mit
eiskaltem Wind und teilweise morgendlicher Glätte machen vielen Berufstätigen
zu schaffen, die im Freien arbeiten. Die Beschäftigten brauchen ein sicheres
Arbeitsumfeld und persönlichen Kälteschutz. Tipps gibt die Berufsgenossenschaft
der Bauwirtschaft (BG BAU).



Im letzten Winter, Dezember 2014 bis Januar/Februar 2015, geschahen auf
deutschen Baustellen rund 19.800 zum Teil schwere Arbeitsunfälle, das ergab
eine vorläufige Auswertung der BG BAU. Vor allem rutschige Böden und schlechte
Lichtverhältnisse fordern ihren Preis. Zahlreiche Beschäftigte erlitten einen
Unfall, weil sie ausrutschten, etwa auf Baustellenwegen oder beim Warten
vereister Maschinen. Oder Berufstätige stürzten von glatten Deckenschalungen.
Arbeitgeber müssen mögliche Gefährdungen beurteilen und Risiken vermeiden. So
dürfen Arbeiten auf vereisten Baugerüsten gar nicht erst ausgeführt werden.
Unliebsame Überraschungen durch regional mögliche Schneefälle können
Unternehmen beispielsweise vermeiden, wenn sie den Winterdienst bereits bei der
Bauprojektplanung und der Ausschreibung berücksichtigen. Damit den
Beschäftigten nichts passiert, sind Streu- und Räumpflichten zu beachten.
Ein weiteres Problem sind krankheitsbedingte Fehlzeiten. Zu leichte oder
falsche Bekleidung kann im Winter zu hartnäckigen Erkältungen, chronischen
Erkrankungen der Atemwege sowie des Muskel- und Skelettsystems führen. Dieses
schlägt sich auch im Fehlzeitenreport 2015 der AOK nieder. Danach lag die
jährliche Arbeitsunfähigkeit beispielsweise im Hoch- und Tiefbau bei 15,4
Tagen. Die Beschäftigten der Baubranche insgesamt waren im Schnitt 13,1 Tage
arbeitsunfähig geschrieben. Das waren 1,2 Tage mehr als im Durchschnitt aller
Branchen.

Dabei vermindert wintertaugliche und richtige Schutzkleidung gegen Kälte und
Nässe die Gefahr wetterbedingt zu erkranken deutlich. Wie die BG BAU betont,
müssen Beschäftigte allerdings die von den Arbeitgebern bereit gestellte
Wetterschutz- und Winterschutzkleidung auch tragen. Die Schutzkleidung muss
winddicht sein, auftretende Feuchtigkeit durch Schwitzen nach außen leiten
können und zugleich einen wirksamen Luft- und Wärmeaustausch zwischen Umgebung
und Körper ermöglichen, damit Beschäftigte nicht auskühlen.
Bei kalten Temperaturen mache es Sinn, mehrere Lagen Kleidung übereinander zu
tragen, in einer Kombination von Jacke und Hose aus Mikrofasern sowie darunter
Wäsche aus Fleece-Material, das Feuchtigkeit aufnimmt und für Wärme sorgt. Zum
Kopfschutz sind außerdem Wintermützen zum Unterziehen sinnvoll, die von vielen
Herstellern angeboten werden. Wichtig sind zudem geeignete Arbeitshandschuhe
sowie Sicherheitsschuhe der Kategorie S3 mit rutschhemmenden Sohlen. Und für
die Pausen sollten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern, laut BG BAU, heiße Getränke
und einen geheizten Raum zum Aufwärmen bereitstellen.


AplusA-online.de - Quelle: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)