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08/02/2016

Fakten: Junge Beschäftigte arbeiten oft pausenlos

Etwa ein Fünftel der Erwerbstätigen im Alter zwischen 18 und 24 Jahren arbeitet
in Deutschland häufig ohne Pause. Gerade in der Dienstleistungsbranche
verzichten junge Beschäftigte auch an Tagen mit mehr als sechs Stunden
Arbeitszeit auf eine Erholungsphase. Zu diesem Ergebnis kommt die Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in einer Detailanalyse der
BIBB/BAuA-Jugenderwerbstätigenbefragung. Den Verzicht auf die Pause begründet
etwa die Hälfte der Befragten mit der zu bewältigenden Arbeitsmenge. Diese und
weitere Daten und Fakten fasst die BAuA in dem nun veröffentlichten Faktenblatt
"Arbeiten ohne Pause - Verstöße gegen Pausen- und Ruhezeitregelungen von jungen
Beschäftigten" zusammen.

Arbeitspausen und Ruhezeiten dienen der Sicherheit und Gesundheit der
Beschäftigten. Deshalb sind sie gesetzlich geregelt. Dennoch lassen junge
Erwerbstätige ihre Pausen häufig ausfallen. Dabei geben Frauen (54 Prozent)
häufiger als Männer (43 Prozent) an, aufgrund der Arbeitsmenge auf eine Pause
verzichten zu müssen. Darüber hinaus erklärt ein Drittel aller Befragten, dass
sich Pausen nicht in ihren Arbeitsablauf integrieren lassen. In der Gruppe der
15- bis 17-Jährigen zeigt sich ein ähnliches Bild. 20 Prozent der befragten
Jugendlichen machen häufig keine Pausen - die Hälfte davon ebenfalls aufgrund
des Arbeitspensums.

Pausen und Ruhezeiten sind jedoch für die Erholung der Beschäftigten von der
Arbeitsbelastung sehr wichtig. Außerdem ermöglichen sie die Teilhabe an
sozialen Aktivitäten. Dabei gehört es zu den Fürsorgepflichten des
Arbeitgebers, auf die Einhaltung von Erholungszeiten zu achten. Um Pausenzeiten
besser in die Arbeitsabläufe zu integrieren, empfiehlt die BAuA Maßnahmen zur
Arbeitsorganisation und -gestaltung. Beispielsweise lassen sich Arbeitsabläufe
und Arbeitsmenge so mit den Beschäftigten abstimmen, dass sie Pausen und
Erholungszeiten auch tatsächlich einhalten werden können.

Zum Download der BIBB/BAuA-Jugenderwerbstätigenbefragung


AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)