02/02/2016
Seit dem 1. Juni 2015 löst die CLP-Verordnung (Regulation on Classification,
Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) die bis dahin geltenden
Richtlinien für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien vollständig
ab. Allerdings bezieht sich die derzeit gültige Gefahrstoffverordnung an
einigen Stellen noch auf die alten Richtlinien. Die Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat darum in Zusammenarbeit mit dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jetzt eine Handlungshilfe
veröffentlicht. Sie hilft bei der Anwendung der Gefahrstoffverordnung, wenn
Stoffe oder Gemische nach CLP eingestuft sind.
Die Handlungshilfe der BAuA ermöglicht dem Anwender, schnell und unkompliziert
zu prüfen, ob die Einstufung eines Stoffes oder Gemisches nach den Vorgaben der
CLP-Verordnung Rechtsfolgen für ihn hat. Darüber hinaus weist die
Handlungshilfe auf einige weitere Konsequenzen hin, die sich aus der Umstellung
von alter zu neuer Einstufung und Kennzeichnung ergeben.
Die Handlungshilfe "Anwendung der Gefahrstoffverordnung auf Stoffe und
Gemische, die nach den Vorgaben der CLP-Verordnung eingestuft sind" gibt es im
Internetangebot der BAuA.
Zur Handlungshilfe (Link zum PDF auf der BAuA-Website ganz unten)