07.01.2016
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt ist seit 2009 die
CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of
Substances and Mixtures) in Kraft. Die Verordnung regelt unter anderem die
europaweit einheitliche Einstufung von chemischen Stoffen und Gemischen. Die
Einstufung hat jedoch nicht nur Folgen für die Kennzeichnung und die Verpackung
von Produkten, sondern kann auch andere Rechtsbereiche wie beispielsweise das
Jugendarbeitsschutzgesetz oder die Baustellenverordnung berühren. Eine
Datenbank im Internetangebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) über die Rechtsfolgen der Einstufung eines chemischen
Stoffes oder Gemisches sorgt jetzt für mehr Klarheit.
Die BAuA-Datenbank beruht auf einer Recherche aller in Deutschland direkt
gültigen Rechtsnormen, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales (BMAS) durchgeführt wurde. Dabei lag der Schwerpunkt auf
EU-Verordnungen, Bundesgesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, in
denen Rechtsfolgen direkt an eine Einstufung nach Stoff-/Zubereitungsrichtlinie
oder CLP-Verordnung gekoppelt sind. Außerdem wurde herausgestellt, wie die
jeweiligen Rechtsfolgen beschaffen sind und an wen sie sich richten.
Die Datenbank ermöglicht es jedem Nutzer, sich schnell und umfassend darüber zu
informieren, ob die Chemikalien, die er verwendet, gesetzlichen Regelungen
unterliegen. Daraus lassen sich mögliche Folgen für den Einsatz und die
Verwendung der Stoffe ableiten.
AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)