21.10.2015
Nackenschmerzen im Büro können der Vergangenheit angehören. Beschäftigte, die
dauerhaft gesund am PC arbeiten möchten, sollten den Monitor so niedrig wie
möglich einstellen, rät die gesetzliche Unfallversicherung VBG. Die Empfehlung,
Monitore so einzustellen, dass die oberste Bildschirmzeile auf Augenhöhe liegt,
ist ein Relikt aus der Vergangenheit, als Monitore noch spiegelnde Oberflächen
hatten. So sollten Reflexionen vermieden werden, gut für den Nacken ist diese
Einstellung jedoch nicht.
Wer in erster Linie am Schreibtisch arbeitet, vermeidet durch die ergonomische
Einrichtung des Arbeitsplatzes aktiv gesundheitsschädliche Rückenbelastungen.
Die fünf Tipps der VBG zur richtigen Einstellung des Bildschirms:
Der Abstand der Bildschirmunterkante zur Tischoberfläche sollte so gering wie
möglich sein.
Der Abstand zwischen Augen und Bildschirm sollte mindestens 50 cm betragen.
Für optimales Sehen neigt man den Bildschirm so weit nach hinten, dass der
Blick senkrecht auf den Bildschirm trifft.
Schrift sollte auf dem Bildschirm ohne Anstrengung gut lesbar sein. Bei einem
Sehabstand von 50 cm sollte die Zeichenhöhe für Großbuchstaben mindestens 3 mm
betragen, bei 60 cm Sehabstand mindestens 4 mm.
Die Helligkeit des Bildschirms ist richtig eingestellt, wenn die dargestellten
Informationen gut zu sehen sind, ohne dass der Bildschirm blendet.
Noch mehr Tipps für die ergonomische Büroarbeit finden Interessierte in der
Broschüre "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die
Gestaltung" (DGUV Information 215-410). Sie steht unter dem Suchwort "DGUV
Information 215-410" auf www.vbg.de zum Download b
AplusA-online.de - Quelle: VBG