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08.09.2015

Countdown zur letzten Registrierungsfrist unter REACH läuft - Informationen zu "Erfolgreich Registrieren 2018" und für "kleine und mittlere Unternehmen" im Internet

Im Juni 2018 endet die letzte Frist zur Registrierung von chemischen Stoffen
nach der europäischen REACH-Verordnung. Damit Unternehmen ihren
Registrierungspflichten besser nachkommen können, hat die Bundesstelle für
Chemikalien ihr Internetangebot erweitert. Als nationale Auskunftsstelle des
Bundes hat der REACH-CLP-Biozid Helpdesk die neuen Rubriken "Erfolgreich
Registrieren 2018" und "KMU Informationen" eingerichtet. Sie sollen auch
kleinen und mittleren Unternehmen die erfolgreiche Registrierung unter REACH
erleichtern.

Anfang Juni 2018 endet die Registrierungspflicht für diejenigen chemischen
Stoffe, die bis dahin noch als vorregistriert gelten. Dies betrifft
Chemikalien, die in Mengen von 1 bis 100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder
importiert werden und im sogenannten Altstoffverzeichnis der Europäischen Union
(EINECS - European Inventory of existing commercial chemical substances)
aufgeführt sind. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) erwartet zum
Stichtag etwa 70.000 Registrierungen.

Betroffen von der Frist sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Sie haben zumeist wenig Erfahrung mit den Registrierungsprozessen unter REACH.
Doch die Registrierung eines chemischen Stoffes ist in der Regel mit einem
nicht zu unterschätzenden Aufwand verbunden. Deshalb empfiehlt der
REACH-CLP-Biozid Helpdesk, bereits jetzt mit den Registrierungsvorbereitungen
zu beginnen.

Um die Unternehmen bei dieser Aufgabe zu unterstützen, hat der Helpdesk sein
Internetangebot um die die Rubriken "Erfolgreich Registrieren 2018" und "KMU
Informationen" erweitert. Im Bereich "Erfolgreich Registrieren 2018" werden die
Aspekte erläutert, die Unternehmen für eine Registrierung unter REACH beachten
müssen. Außerdem enthält sie Tipps für Verhandlungen zur Datenteilung. Die
Rubrik "KMU Informationen" gibt Auskunft über die verringerten Gebühren für
kleine und mittlere Unternehmen. Eine Definition von kleinen und mittleren
Unternehmen stellt klar, wer diese Vergünstigung in Anspruch nehmen kann. Zudem
unterstützt eine Checkliste den zukünftigen Registranten dabei, ein passendes
Beratungsunternehmen zu beauftragen.

REACH-CLP-Biozid Helpdesk


AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)