02/09/2015
Eine Neufassung der Technischen Regeln zur Lärm- und
Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Vibrationen) liegt vor. Sie informiert
über den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie gesicherte
arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Beschäftigten vor
Gefährdungen durch Vibrationen. Die Neufassung wurde im Gemeinsamen
Ministerialblatt (GMBI) Nr. 25/26 vom 24. Juni 2015 veröffentlicht und lässt
sich im Internetangebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(BAuA) abrufen. Die Technischen Regeln zur Lärm- und
Vibrations-Arbeitsschutzverordnung werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit
unter Beteiligung des Ausschusses für Arbeitsmedizin erarbeitet beziehungsweise
neuen Erkenntnissen entsprechend angepasst.
Die TRLV Vibrationen informiert in vier verschiedenen Teilen über
"Allgemeines", "Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen" (Teil 1),
"Messung von Vibrationen" (Teil 2) und "Vibrationsschutzmaßnahmen" (Teil 3).
Der Teil "Allgemeines" enthält die Gliederung der TRLV Vibrationen und stellt
zunächst den Anwendungsbereich fest: Die Technischen Regeln dienen der
Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen durch Vibrationen mit Auswirkungen
auf den gesamten Körper oder nur das Hand-Arm-System. Zudem zeigen sie
Maßnahmen auf, mit denen sich Vibrationsbelastungen vermeiden und verringern
lassen. Ebenso werden wesentliche Begriffe, die bei der Umsetzung der Lärm- und
Vibrations-Arbeitsschutzverordnung hinsichtlich Vibrationen relevant sind,
genauer erläutert.
Der erste Teil der TRLV Vibrationen über die "Beurteilung der Gefährdung durch
Vibrationen" zeigt die Vorgehensweise zur Informationsermittlung und
Gefährdungsbeurteilung nach § 3 LärmVibrationsArbSchV auf. Die systematische
Beurteilung relevanter Gefährdung der Beschäftigten hat das Ziel, erforderliche
Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festzulegen. Dabei sind
Ganzkörper-Vibrationen und Hand-Arm-Vibrationen getrennt voneinander zu
betrachten. Um die Korrektheit der Gefährdungsbeurteilung zu gewährleisten,
werden in dieser Verordnung Prozessschritte zur Berücksichtigung empfohlen. Der
zweite Teil, "Messung von Vibrationen", beschreibt die Vorgehensweise bei der
Planung, Durchführung, Auswertung und Dokumentation von Vibrationsmessungen am
Arbeitsplatz. Der letzte Teil, "Vibrationsschutzmaßnahmen", befasst sich mit
dem Vorgehen bei der Festlegung von Vibrationsschutzmaßnahmen nach dem Stand
der Technik.
Alle Teile der TRLV Vibrationen (ebenso wie die TRLV Lärm) gibt es im
Internetangebot der BAuA. Zusätzlich sind dort Tabellen als Informationsquellen
für die Gefährdungsbeurteilung zu finden.
TRLV Vibrationen und TRLV Lärm
AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)