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10.08.2015

Schutz vor solarer UV-Strahlung bei der Arbeit: Technik und Organisation gehen vor

Beim Schutz ihrer Beschäftigten vor ultravioletter Sonnenstrahlung sollten
Arbeitgeber zunächst auf technische und organisatorische Maßnahmen
zurückgreifen. Erst wenn deren Potenzial ausgeschöpft ist, kommen persönliche
Schutzmaßnahmen in Betracht. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen in einem aktuellen Positionspapier zur "Prävention von
Gesundheitsschäden durch solare Exposition" hin. Unternehmen, deren
Beschäftigte häufig im Freien arbeiten, müssen die Gefährdungen durch
UV-Strahlung in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Die
Präventionsdienste der gesetzlichen Unfallversicherung unterstützen bei der
Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen.

UV-Strahlung kann die Haut sowie die Augen schädigen und unter anderem
Hautkrebs entstehen lassen. Beschäftigte, die viele Jahre im Freien arbeiten -
zum Beispiel am Bau und in der Landwirtschaft - können je nach Witterung und
Jahreszeit UV-Strahlung in beträchtlichem Maß ausgesetzt sein. "Heller
Hautkrebs", sog. aktinische Keratosen und Plattenepithelkarzinome, kann daher
unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt werden.

"Auch bei der Prävention von Gesundheitsschäden durch UV-Strahlung sollten
Arbeitgeber das bewährte T-O-P-Prinzip anwenden", erklärt Dr. Walter
Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung. Das Prinzip besage, dass technische Maßnahmen, zum Beispiel
Sonnensegel, und organisatorische Maßnahmen, zum Beispiel Verlagerung der
Arbeitsabläufe in die frühen Morgen- oder Abendstunden, persönlichen
Schutzmaßnahmen wie körperbedeckender Kleidung und Sonnenschutzmittel
vorzuziehen seien. "Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von der Art der
Tätigkeit ab. Beratung hierzu erhalten Betriebe bei ihrer Berufsgenossenschaft
oder Unfallkasse."


Das Positionspapier der gesetzlichen Unfallversicherung sowie weitere Informationen zur Prävention von Gesundheitsschäden durch UV-Strahlung


AplusA-online.de - Quelle: DGUV