01.06.2015
Ab 1. Juni 2015 endet die Umstellungsfrist für Gefahrstoffgemische: Hersteller
und Inverkehrbringer sind nunmehr verpflichtet, Gefahrstoffgemische
ausschließlich nach den Vorgaben der CLP-Verordnung (Regulation on
Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures)
einzustufen. Zudem werden die altvertrauten orangen Gefahrstoffsymbole durch
neue Piktogramme ersetzt. Gemische, die bereits produziert und auf Lager sind,
dürfen bis 2018 jedoch auch noch mit der alten Kennzeichnung in Verkehr
gebracht werden.