29.05.2015
Am 1. Juni 2015 tritt die neue Fassung der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) in Kraft. Arbeitgeber und Betreiber von überwachungsbedürftigen
Anlagen (z. B. Aufzüge, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen,
Druckanlagen) müssen aufgrund der Reform zahlreiche Neuerungen beachten. Alle
Neuerungen und Details zur Umsetzung werden in einem Video des TÜV SÜD
erläutert.
AplusA-online.de - Quelle: TÜV SÜD