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24.03.2015

Zentrale Expositionsdatenbank: Neues Angebot erleichtert Betrieben Dokumentation nach Gefahrstoffverordnung

Betriebe müssen genau erfassen und belegen, wann Beschäftigte während ihrer
Arbeit Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Die neue Zentrale Expositionsdatenbank
(ZED) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hilft dabei, diese
gesetzliche Pflicht mit wenig Aufwand zu erfüllen.


Arbeitgeber sind laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Gefährdungen am
Arbeitsplatz zu beurteilen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die
Gefahrstoffverordnung präzisiert diese Pflicht für giftige, krankmachende oder
explosive Substanzen. Dies betrifft auch krebserzeugende und erbgutverändernde
Stoffe wie Dieselmotorabgase in Kfz-Werkstätten, Hartholzstäube in
Schreinereien oder Benzol in der Kunst- und Farbstoffindustrie. Laut Verordnung
muss der Arbeitgeber die entsprechenden Belastungen ermitteln, Schutzmaßnahmen
ergreifen sowie die Belastungen dokumentieren. Die Daten sind 40 Jahre
aufzubewahren.


Die Zentrale Expositionsdatenbank der DGUV (ZED) ist ein kostenfreies Angebot,
in dem sich diese Daten erfassen und sicher speichern lassen. "Vor allem für
kleine und mittlere Unternehmen reduziert sich damit der Aufwand, denn die ZED
liefert ihnen fertige Strukturen, in denen sie ihre betriebseigenen Daten
einfach und dauerhaft ablegen können", sagt Dr. Roger Stamm, ZED-Projektleiter
in der DGUV. "So sind Daten zukünftig auch dann noch verfügbar, wenn zum
Beispiel ein Betrieb gar nicht mehr existiert."


Die DGUV verwaltet die übermittelten Daten treuhänderisch und übernimmt damit
für das Unternehmen die Archivierungspflicht und auch die Aushändigungspflicht
an Beschäftigte bei Ausscheiden. Die Teilnahme ist für alle Unternehmen
freiwillig und kann jederzeit beendet werden. Die ZED wird vom Institut für
Arbeitsschutz der DGUV betrieben.


Zur Zentralen Expositionsdatenbank (ZED)


AplusA-online.de - Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)