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18.03.2015

Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht vorläufige Zahlen für das Vorjahr: 2014 kein weiterer Rückgang bei Arbeitsunfällen

Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist im vergangenen Jahr nicht
weiter zurückgegangen. Das geht aus vorläufigen Zahlen zum Unfallgeschehen
hervor, die der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), heute in Berlin veröffentlicht
hat. Insgesamt kam es im vergangenen Jahr in der gewerblichen Wirtschaft und im
öffentlichen Sektor zu 880.326 meldepflichtigen Arbeitsunfällen, was leicht
über dem Vorjahreswert von 874.514 liegt. Auf dem Weg zur Arbeit oder von dort
nach Hause ereigneten sich 172.950 Unfälle, fast 7 Prozent weniger als im
Vorjahr. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle nahm um 18 auf 473 zu. 322
Versicherte kamen bei einem Wegeunfall ums Leben, 5 mehr als 2013.

"Insgesamt liegen diese Entwicklungen im jahrzehntelangen Trend rückläufiger
Unfallzahlen", so DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer. Dass es jetzt
zu einer leichten Zunahme komme, habe vermutlich mit der nach wie vor boomenden
Beschäftigung zu tun. "Ob sich an den Unfallrisiken bei der Arbeit etwas
geändert hat, können wir jedoch erst im Sommer mit Sicherheit sagen." Dann
veröffentliche die DGUV die endgültige Jahresbilanz für 2014.

Eine gemischte Entwicklung gab es im vergangenen Jahr in der
Schüler-Unfallversicherung - sie umfasst die Versicherung beim Besuch einer
Kindertageseinrichtung, der Schule und der Hochschule. Zwar verzeichneten die
hierfür zuständigen Unfallkassen 1.256.593 Unfälle beim Besuch der
Bildungseinrichtung. Das entspricht einer Zunahme um rund 44.000 Unfälle
gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der Schulwegunfälle ging hingegen von 112.225
im Jahr 2013 auf 106.586 im Jahr 2014 zurück.

Hintergrund: Meldepflicht von Unfällen
In der allgemeinen Unfallversicherung sind Arbeits- und Wegeunfälle
meldepflichtig, wenn sie zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen
oder zum Tode führen. In der Schüler-Unfallversicherung besteht Meldepflicht,
wenn ein Schul- oder Schulwegunfall eine ärztliche Behandlung notwendig macht
oder zum Tod führt.


AplusA-online.de - Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV