22.12.2014
Auf der Liste der anerkennungsfähigen Berufskrankheiten (Anlage 1 zur
Berufskrankheiten-Verordnung) befinden sich aktuell 73 Erkrankungen. Die
allererste Liste wurde im Jahr 1925 erstellt und wird seitdem unter
Berücksichtigung neuerer medizinisch wissenschaftlicher Erkenntnisse in
regelmäßigen Abständen ergänzt. Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales
existiert ein unabhängiges Beratungsgremium, der Ärztliche
Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten", welcher die wissenschaftlichen
Voraussetzungen für neue Berufskrankheiten prüft und seit 1995 zu jeder neuen
Berufskrankheit eine ausführliche wissenschaftliche Begründung erstellt.
Die Änderungsverordnung wird zum 01. 01.2015 in Kraft treten und sieht die
Aufnahme 4 neuer Krankheiten in die Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung
vor:
(
AplusA-online.de - Quelle: BMAS