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22.12.2014

Berufskrankheitenliste wird bald erweitert - das sind die "Neuen"

Auf der Liste der anerkennungsfähigen Berufskrankheiten (Anlage 1 zur
Berufskrankheiten-Verordnung) befinden sich aktuell 73 Erkrankungen. Die
allererste Liste wurde im Jahr 1925 erstellt und wird seitdem unter
Berücksichtigung neuerer medizinisch wissenschaftlicher Erkenntnisse in
regelmäßigen Abständen ergänzt. Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales
existiert ein unabhängiges Beratungsgremium, der Ärztliche
Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten", welcher die wissenschaftlichen
Voraussetzungen für neue Berufskrankheiten prüft und seit 1995 zu jeder neuen
Berufskrankheit eine ausführliche wissenschaftliche Begründung erstellt.
Die Änderungsverordnung wird zum 01. 01.2015 in Kraft treten und sieht die
Aufnahme 4 neuer Krankheiten in die Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung
vor:

(


  • Neue) BK 1319: Larynxcarcinom durch intensive und mehrjährige Exposition
    gegenüber schwefelsäurehaltigen Aerosolen

  • (Neue) BK 2113: Druckschädigung des Nervus medianus im Carpaltunnel
    (Carpaltunnel-Syndrom) durch repetitive manuelle Tätigkeiten mit Beugung und

  • Streckung der Handgelenke, durch erhöhten Kraftaufwand der Hände oder durch
    Hand-Arm-Schwingungen
  • (Neue) BK 2114: Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung
    (Hypothenar-Hammer-Syndrom und Thenar-Hammer-Syndrom)

  • (Neue) BK 5103: Plattenepithelcarcinome oder multiple aktinische Keratosen der
    Haut durch natürliche UV-Strahlung


AplusA-online.de - Quelle: BMAS