28.11.2014
Eine gefährliche Zeit kommt auf uns zu - die Weihnachtszeit. Denn vielerorts
werden aus den Feiertagen Feuertage und die alljährlich beschworene, nach Zimt
und Tannennadel duftende, liederschwangere Beschaulichkeit wandelt sich in
brandheiße Hektik, begleitet vom Ruf nach den mit Schaum und Wasser helfenden
Floriansjüngern. Nicht nur jene, an deren Arbeitsplatz brennende Kerzen erlaubt
sind, erinnert die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) an
vorsichtigen Umgang mit dem weihnachtlichen Lichterschein.
Die gesetzliche Unfallversicherung gibt fünf einfache Tipps - damit auch am
Arbeitsplatz aus dem Kerzenflämmchen kein ausgewachsenes Feuer wird:
AplusA-online.de - Quelle: BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe