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28.11.2014

Advent, Advent, das Büro brennt …

Eine gefährliche Zeit kommt auf uns zu - die Weihnachtszeit. Denn vielerorts
werden aus den Feiertagen Feuertage und die alljährlich beschworene, nach Zimt
und Tannennadel duftende, liederschwangere Beschaulichkeit wandelt sich in
brandheiße Hektik, begleitet vom Ruf nach den mit Schaum und Wasser helfenden
Floriansjüngern. Nicht nur jene, an deren Arbeitsplatz brennende Kerzen erlaubt
sind, erinnert die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) an
vorsichtigen Umgang mit dem weihnachtlichen Lichterschein.



Die gesetzliche Unfallversicherung gibt fünf einfache Tipps - damit auch am
Arbeitsplatz aus dem Kerzenflämmchen kein ausgewachsenes Feuer wird:




Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung.


Brennende Kerzen dürfen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen oder an
einem Ort mit starker Zugluft stehen.


Kerzen dürfen niemals unbeaufsichtigt brennen - Unachtsamkeit ist die
Brandursache Nummer Eins.


Kerzen an Adventskränzen und Gestecken dürfen nicht zu tief abbrennen. Sie
müssen rechtzeitig gelöscht werden, bevor sie ganz heruntergebrannt sind.


Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und ist dann umso leichter entflammbar -
Das Material sollte rechtzeitig ersetzt werden.

AplusA-online.de - Quelle: BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe