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12.11.2014

Neue Regelungen zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Durch die neue Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der
Prävention" ergeben sich Änderungen bei der Ermittlung der Anzahl von
Sicherheitsbeauftragten; die bisherigen Regelungen zur Ermittlung der Anzahl
entfallen.

Zukünftig werden die Unternehmer verpflichtet sein, die erforderliche Anzahl
der Sicherheitsbeauftragten anhand der folgenden Kriterien zu bestimmen:


  • Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren

  • Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten

  • Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten

  • Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten

  • Anzahl der Beschäftigten





Um den Mitgliedsunternehmen die Umstellung bei der Ermittlung der Anzahl der
Sicherheitsbeauftragten zu erleichtern, wurde von der Eisenbahn Unfallkasse EUK
ein Leitfaden als Arbeitshilfe zur Umsetzung des § 20 der
Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
erstellt. Dieser Leitfaden kann unter dem folgenden Link als Download abgerufen
werden.

Leitfaden als PDF zum Download:


AplusA-online.de - Quelle: Eisenbahn Unfallkasse EUK