Durch die neue Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der
Prävention" ergeben sich Änderungen bei der Ermittlung der Anzahl von
Sicherheitsbeauftragten; die bisherigen Regelungen zur Ermittlung der Anzahl
entfallen.
Zukünftig werden die Unternehmer verpflichtet sein, die erforderliche Anzahl
der Sicherheitsbeauftragten anhand der folgenden Kriterien zu bestimmen:
- Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren
- Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
- Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
- Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
- Anzahl der Beschäftigten
Um den Mitgliedsunternehmen die Umstellung bei der Ermittlung der Anzahl der
Sicherheitsbeauftragten zu erleichtern, wurde von der Eisenbahn Unfallkasse EUK
ein Leitfaden als Arbeitshilfe zur Umsetzung des § 20 der
Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
erstellt. Dieser Leitfaden kann unter dem folgenden Link als Download abgerufen
werden.
Leitfaden als PDF zum Download:
AplusA-online.de - Quelle: Eisenbahn Unfallkasse EUK