10.11.2014
Freiwillige, die in den Diensten einer Hilfsorganisation stehen und sich für
die Ebola-Bekämpfung in Westafrika melden, stehen unter dem Schutz der
gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen hin. Der Unfallversicherungsschutz umfasst neben Arbeits- und
Wegeunfällen auch eine mögliche Infektion mit dem Ebola-Virus. In diesem Fall
übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger die Kosten für den
Rücktransport nach Deutschland und die Heilbehandlung. Die entsendenden
Hilfsorganisationen müssen die freiwilligen Helferinnen und Helfer zudem
darüber informieren, welchen Risiken sie im Einsatzgebiet ausgesetzt sind und
wie sie sich davor schützen können.
"Bei einer Entsendung ins Ausland läuft der Versicherungsschutz über die
jeweils entsendende Organisation", erklärt Geschäftsführer Bernhard Schneider
von der Unfallkasse des Bundes. "Zuständig ist dann jeweils die Unfallkasse
oder Berufsgenossenschaft der Hilfsorganisation." Beamte oder Soldaten seien
dagegen über den jeweiligen Dienstherren abgesichert. Schneider fügt hinzu:
"Wer auf eigene Faust reist, ist nicht versichert."
Die Unfallkasse macht zudem darauf aufmerksam, dass auch im Fall einer
Entsendung die Bestimmungen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der
Arbeit einzuhalten sind. Demnach sind die Gefährdungen für die Beschäftigten zu
beurteilen und Schutzmaßnahmen festzulegen. Die Beschäftigten sind vor Aufnahme
der Tätigkeit in Fragen der Hygiene und der Anwendung Persönlicher
Schutzausrüstung zu unterweisen.
Aktuelle Informationen zum Thema Ebola sowie zur entsprechenden Prävention
erhalten Sie zudem auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA).
Weitere Informationen der BAuA
AplusA-online.de - Quelle: Unfallkasse des Bundes