Menu

16.09.2014

Jugendarbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung für junge Mitarbeiter individuell gestalten

Ob im Krankenhaus, in der Werkstatt oder im Büro: Für viele junge Menschen
beginnt in diesen Tagen die Berufsausbildung, sofern sie noch nicht schon
angefangen hat. Der neue Lebensabschnitt stellt nicht nur den Auszubildenden
vor große Herausforderungen, sondern auch seinen Arbeitgeber. Ein Unternehmen
trägt Verantwortung für die Gesundheit am Arbeitsplatz - ganz besonders für
unter 18-Jährige, weil diese physisch und psychisch noch in der Entwicklung
sind.

Gefährdungen für junge Mitarbeiter individuell beurteilen

Eine wichtige Säule im Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung durch den
Arbeitgeber. Vor allem bei Jugendlichen empfiehlt sich ein individuelles,
personenbezogenes Vorgehen. "Während beispielsweise der eine Azubi schon
ausgewachsen ist und schwere Gegenstände heben kann, ohne seine Gesundheit zu
gefährden, ist der gleichaltrige Kollege vielleicht noch nicht so kräftig",
sagt Werner Lüth, Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland. Eine
Sicherheitsunterweisung muss vor Beginn der Beschäftigung und anschließend bei
unter 18-Jährigen mindestens halbjährlich erfolgen. Auch hier bietet sich ein
jugendgerechtes Vorgehen an. "Jugendliche denken und handeln anders als ihre
älteren Kollegen", erklärt Werner Lüth. Ein gemeinsames und aktives Erarbeiten
und Einüben der Schutzmaßnahmen funktioniert oft besser als ein bloßer Vortrag
des Chefs. Dann wird eher deutlich, warum vermeintlich ‚uncoole‘
Schutzausrüstung wie Schutzbrille und -helm notwendig ist.

Jugendarbeitsschutzgesetz regelt Arbeitszeiten

Hinsichtlich der Arbeitszeit macht das Jugendarbeitsschutzgesetz verbindliche
Vorgaben - unter anderem eine Wochenarbeitszeit von maximal 40 Stunden sowie
freier Samstag, Sonn- und Feiertag. Allerdings variieren die Regeln für
verschiedene Branchen und Einrichtungen, etwa in der Gastronomie und in
Pflegeberufen.

AplusA-online.de - Quelle: TÜVRheinland