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03/09/2014

Wegen Streik zu spät am Arbeitsplatz - Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern

Streik im Bahn- und Flugverkehr: Der Weg zum Arbeitsplatz kann jetzt mitunter
beschwerlich oder gar unmöglich sein. Müssen Arbeitnehmer dann Urlaub nehmen
oder entschuldigt ein Streik ihr Zuspätkommen oder Fernbleiben? Die D.A.S.
Rechtsschutzversicherung klärt Arbeitnehmer über ihre Rechte, aber auch
Pflichten bei einem Piloten- oder Bahn-Streik auf.



Der Warnstreik der Lokführer hat vergangenen Montag zu bundesweiten
Zugausfällen und Verspätungen geführt. Zigtausende Pendler waren davon
betroffen: Insgesamt standen 90 Prozent aller Güter- und Personenzüge still
oder hatten Verspätung. Besonders folgenreich waren die Arbeitsniederlegungen
bei den S-Bahnen in Berlin, Hamburg, Hannover, Frankfurt, München und Stuttgart
sowie in Nordrhein-Westfalen. Und weitere Warnstreiks oder ein Dauerstreik der
Bahn sind nicht ausgeschlossen. Doch wie sieht es dann mit der Pflicht des
Arbeitnehmers aus, trotzdem pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen? "Aus
rechtlicher Sicht ist die Sache eindeutig: Unterschreibt der Arbeitnehmer einen
Arbeitsvertrag, dann verpflichtet er sich, seinem Arbeitgeber gegen Gehalt eine
Arbeitsleistung zu erbringen”, erklärt Michaela Zientek, Juristin der D.A.S.
Rechtsschutzversicherung. Dazu gehört auch, pünktlich am Arbeitsplatz zu
erscheinen.



Wegerisiko - Risiko des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer trägt dabei das sogenannte "Wegerisiko”. Es gilt auch bei
einem Streik im öffentlichen Nahverkehr. Unter diesem Begriff versteht das
Bundesarbeitsgericht das Risiko, beispielsweise wegen absehbarer
Verkehrsbehinderungen wie Schnee, Glatteis oder umgefallener Bäume nicht
rechtzeitig am Arbeitsplatz erscheinen zu können. "Bei Verspätungen infolge
voraussehbarer Wetterprobleme oder auch Streiks muss der verhinderte
Arbeitnehmer mit einer Lohnkürzung rechnen oder alternativ die fehlenden
Arbeitsstunden nacharbeiten”, erläutert die D.A.S. Juristin. Witterungsbedingte
Behinderungen sind jedoch meistens absehbar und Streiks oft angekündigt.
Betroffene Angestellte sollten sich daher rechtzeitig um alternative Routen
oder Verkehrsmittel, aber auch um einen früheren Start in den Arbeitstag
bemühen. Ansonsten gilt: So früh wie möglich den Chef informieren, dass es
eventuell später wird. Ob und wie der Angestellte die verpassten Arbeitsstunden
nachholt, sollte er ebenfalls mit seinem Vorgesetzten bes
prechen. Im Rahmen von Gleitzeit ist das meist recht einfach. Handelt es sich
um Schichtdienst oder Teilzeit, sollten alle Beteiligten eine gemeinsame Lösung
suchen. Wichtig: In manchen Betrieben regeln Tarifverträge oder
Betriebsvereinbarungen, was bei Verspätungen gilt!



Pilotenstreik: Wenn der Urlaub plötzlich länger dauert…
Wie an allen anderen Arbeitstagen gilt auch am ersten Tag nach dem Urlaub:
Pünktliches Erscheinen ist Pflicht. Doch was tun, wenn Fluggesellschaften
bestreikt werden? Denn derzeit müssen auch Fluggäste in Deutschland weiter mit
Streiks der Piloten rechnen. "Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer alles in
seiner Macht Stehende unternehmen, um nach Hause zu kommen und rechtzeitig am
Arbeitsplatz zu erscheinen”, erklärt die Rechtsexpertin der D.A.S.. "Selbst,
wenn die Rückreise dadurch teurer wird oder länger dauert.” Der Arbeitgeber
muss den unfreiwillig verlängerten Urlaub nicht bezahlen. Ein
Entgeltfortzahlungsanspruch besteht nicht. Die Fehltage werden als unbezahlter
Urlaub verbucht oder können mit noch offenen Urlaubstagen verrechnet werden.



Checkliste:
Zu spät am Arbeitsplatz?


  • Mit der Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag verpflichtet sich der

  • Arbeitnehmer, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen.

  • Verhindern ÖPNV-Streiks ein pünktliches Erscheinen, trägt der Arbeitnehmer das

  • sogenannte "Wegerisiko”.

  • Arbeitgeber haben bei einem verspäteten Erscheinen durch ein Wegerisiko das

  • Recht, den Lohn zu kürzen.

  • Arbeitnehmer müssen die ausgefallenen Arbeitszeiten nachholen.

  • Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können eigene Regelungen zu

  • Verspätungen enthalten!

  • Auch bei einer verspäteten Rückkehr aus dem Urlaub wegen Pilotenstreik trägt

  • der Arbeitnehmer das Risiko.

  • Grundsätzlich gilt: So früh wie möglich den Chef über die Verspätung

  • informieren und eventuell die Nacharbeit besprechen.



AplusA-online.de - Quelle: D.A.S. Rechtsschutzversicherung