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26/08/2014

Unfallrisiko bei der Arbeit weiter gesunken

Das Unfallrisiko am Arbeitsplatz ist im vergangenen Jahr auf einen neuen
Tiefststand gesunken. Das geht aus den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die ihr Verband, die Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) am 25.08.2014 in Frankfurt am Main
vorgelegt hat. Danach sank das Unfallrisiko auf 22,5 meldepflichtige
Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter.

Insgesamt sank die Zahl der Arbeitsunfälle trotz steigender Versichertenzahlen
auf 874.514. Die Zahl der Unfälle auf dem Weg zur Arbeit stieg
witterungsbedingt auf 185.667. 20.136 Versicherte erhielten im Jahr 2013
erstmals eine Unfallrente. 455 Arbeitsunfälle endeten tödlich - 45 weniger als
im Vorjahr. 317 Versicherte verloren auf dem Weg zur Arbeit ihr Leben - 69
weniger als im Vorjahr.

"Diese Entwicklung ist nicht zuletzt ein Beleg dafür, dass die gemeinsamen
Anstrengungen von Betrieben, Versicherten und Unfallversicherung im
Arbeitsschutz sich lohnen", erklärt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim
Breuer. "Gerade vor dem Hintergrund, dass dieses Jahr der Weltkongress für
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Deutschland stattfindet, ist uns
dies ein Ansporn, noch besser zu werden."

Leichte Anstiege verzeichneten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen dagegen
bei den Berufskrankheiten (BK). Insgesamt erhielten sie 71.579 Anzeigen auf
BK-Verdacht - ein Plus von rund 1,4 Prozent. Bei insgesamt 36.202 Versicherten
bestätigte sich der Verdacht - in der Mehrzahl handelte es sich hierbei um
berufsbedingte Hauterkrankungen. 4.815 Versicherte erhielten erstmals eine
BK-Rente. 2.343 Versicherte starben infolge einer Berufskrankheit -
asbestbedingte Erkrankungen waren wie in den Vorjahren auch 2013 die
Haupttodesursache.

Das Umlagesoll der Berufsgenossenschaften sank gegenüber 2012 um 64 Mio. Euro
auf rund 10,5 Mrd. Der durchschnittliche Beitragssatz eines Unternehmens in der
gewerblichen Wirtschaft lag damit bei 1,25 Prozent je 100 Euro Lohnsumme.
Gemeinden, Länder und Bund mussten für die Versicherung ihrer Beschäftigten
sowie Versicherung von Schülern, ehrenamtlich Tätigen und weiteren
Versichertengruppen rund 1,4 Mrd. Euro aufwenden.

Hintergrund: Meldepflicht von Unfällen

In der allgemeinen Unfallversicherung sind Arbeits- und Wegeunfälle
meldepflichtig, wenn sie zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen
oder zum Tode führen. In der Schüler-Unfallversicherung besteht Meldepflicht,
wenn ein Schul- oder Schulwegunfall eine ärztliche Behandlung notwendig macht
oder zum Tod führt.

Download der Kennzahlen (PDF, 12 kB)


AplusA-online.de - Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)