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02.06.2014

Laserdrucker eher in separaten Räumen betreiben

Nach der Ende Mai 2014 veröffentlichten Studie der
Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und der Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung (BAM) zu Laserdruckeremissionen gibt es keine
Hinweise darauf, dass Emissionen aus Laserdruckern messbare Gesundheitsschäden
hervorrufen.

Ein anderes Thema sei die vermeidbare Belästigung durch den Betrieb der
Drucker; für eine solche Belästigung ergaben sich Hinweise in den
psychologischen Untersuchungen der Studie. "Deshalb raten wir Betrieben
weiterhin dazu, Laserdrucker und Kopiergeräte in einem separaten Raum zu
betreiben, soweit dies arbeitsorganisatorisch sinnvoll ist", sagt Dr. Walter
Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV), dem Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen. "Dafür spricht schon der Schutz der Beschäftigten vor der
Belästigung durch Lärm, Wärme und dem Geruch, den die Geräte entwickeln."

Hintergrund der Studie zu möglichen Gesundheitsgefährdungen durch Emissionen
von Laserdruckern und Kopiergeräten waren Berichte, nach denen im Zusammenhang
mit dem Betrieb dieser Geräte bei einigen Beschäftigten gesundheitliche
Symptome auftraten: zum Beispiel Atemprobleme und Kopfschmerzen. Im Rahmen der
Studie wurden Testpersonen Laserdruckeremissionen unter systematisch
variierten, kontrollierten Bedingungen ausgesetzt; dabei wurden Laserdrucker
mit sehr niedriger und sehr hoher Emission verwendet. Zu den Probanden zählten
Gesunde, Personen mit einer unspezifischen Überempfindlichkeit der Atemwege,
Personen mit Asthma und Personen, die über gesundheitliche Probleme durch
Laserdrucker berichteten.

Der Abschlussbericht kann als PDF heruntergeladen werden.


Weitere Informationen in einer Pressemeldung.


AplusA-online.de - Quelle: Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)