13.05.2014
Wer lange krank war, hat oft Schwierigkeiten, wieder an seinem Arbeitsplatz Fuß
zu fassen. Deshalb sind Arbeitgeber seit zehn Jahren verpflichtet, betroffenen
Beschäftigten Unterstützung anzubieten: ein betriebliches
Eingliederungsmanagement (BEM). Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege (BGW) informiert, worauf es für den Erfolg ankommt und
hilft bei der Umsetzung.
Anbieten muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement, wenn
ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank ist.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene ununterbrochen fehlte oder
die Arbeitsunfähigkeit sich auf mehrere Zeiträume und vielleicht auch
verschiedene Erkrankungen verteilte. Das BEM ist ein Angebot an den
Beschäftigten und kommt nur zustande, wenn der Betreffende zustimmt. Was dann
genau zur Eingliederung unternommen wird, stimmen im Idealfall der Arbeitgeber,
der Beschäftigte, die betriebliche Interessenvertretung und der Betriebsarzt
miteinander ab. Je nach Einzelfall kommen weitere Akteure hinzu. Stehen zum
Beispiel Reha-Maßnahmen an, wird auch der Reha-Träger einbezogen. In
vertrauensvoller Zusammenarbeit suchen die Beteiligten Lösungen, wie
Arbeitsunfähigkeit überwunden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden
kann.
AplusA-online.de - Quelle: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)