06.05.2014
Beschäftigte, die vom eigenen Unternehmen ins Ausland entsandt werden, sind
grundsätzlich bei allen unternehmensbezogenen Tätigkeiten und allen damit
zusammenhängenden Wegen gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die
gesetzliche Unfallversicherung VBG hin. Wer beruflich bedingt in einem
Katastrophen-, Krisen- oder Kriegsgebiet eingesetzt wird und deshalb besonderen
Gefahren ausgesetzt ist, denen er sich nicht entziehen kann, ist darüber hinaus
auch außerhalb der Arbeitszeit versichert.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist neben einem bestehenden
inländischen Arbeitsverhältnis, dass der Auslandsaufenthalt von vorn herein
zeitlich befristet ist, in der Regel bis 24 Monate. Für längere, unbefristete
Auslandseinsätze oder für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ausschließlich
für einen Auslandseinsatz eingestellt werden, kann eine gesonderte
Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden. Aus diesem Grund sollten
Arbeitgeber und Beschäftigte vor einem längeren beruflichen Auslandsaufenthalt
direkt mit ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft den Versicherungsschutz
klären sowie alle notwendigen Vorsorgemaßnahmen erfragen und durchführen.
Weitere Informationen in einer Pressemeldung.
AplusA-online.de - Quelle: VBG