02/05/2014
Der Arbeitgeber ist für die Organisation des Arbeitsschutzes in seinem Betreib
verantwortlich. So steht es im Arbeitsschutzgesetz. Aber was heißt das genau?
Ein neuer Kurzfilm der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gibt
Antwort.
Ein junger Vater denkt an sein Kind, eine Frau plant ihren Abend und eine
Sekretärin ist fast schon im Urlaub. Häufig denken wir an alles, nur nicht an
die Sicherheit. Dass das gerade im Betrieb chaotische Konsequenzen nach sich
ziehen kann, zeigt der Film "An alles gedacht?". Nach einem unterhaltsamen
Einstieg geht es in die betriebliche Realität. Dort spielen wichtige Aspekte
der Organisation des Arbeitsschutzes eine Rolle, wie zum Beispiel die
Unterweisung, Gefährdungsbeurteilung, Abstimmung mit Fremdfirmen und
Lieferanten und die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Die
beiden Teile des Films können sowohl zusammen, als auch einzeln eingesetzt
werden.
Weitere Informationen in einer Pressemeldung.
AplusA-online.de - Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)