24/04/2014
Ein einmal geschädigtes Gehör regeneriert sich nicht mehr. Darauf weist die
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) anlässlich des am 30. April
stattfindenden "Tag gegen Lärm" hin. In Deutschland sind etwa vier bis fünf
Millionen Beschäftigte Gefährdungen ihrer Sicherheit und Gesundheit durch
Lärmeinwirkungen ausgesetzt. Die Berufskrankheit "Lärmschwerhörigkeit" gehört -
trotz erheblicher Präventionserfolge - weiterhin zu den häufigsten anerkannten
Berufskrankheiten.
Am Arbeitsplatz gibt es zahlreiche Maßnahmen, die Lärm verringern sowie das
Gehör der Beschäftigen schützen sollen - von lärmgeminderten Maschinen bis hin
zu individuellem Gehörschutz. Den gesetzlichen Rahmen bietet die entsprechende
Arbeitsschutzverordnung. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen forschen,
beraten und unterstützen die Betriebe zum Thema Lärm.
Darüber hinaus ist nicht nur gehörschädigender Lärm problematisch. Geräusche
können schon bei relativ niedrigen Schalldruckpegeln als lästig und störend
empfunden werden. Dies gilt unter anderem für Einrichtungen, wo viele Menschen
zusammen sind, beispielsweise Schulen oder Kindergärten. Störende Geräusche
können aber auch den nächtlichen Schlaf beeinträchtigen und damit die
notwendige Erholung verhindern. Stress sowie darauf folgende Fehlreaktionen,
eine verminderte Signalwahrnehmbarkeit, Magen-Darm-Probleme oder
Herz-Kreislauf-Störungen können die Folge sein.
Die DGUV hat zum "Tag gegen Lärm" einen Kurzfilm produziert, der die
wichtigsten Aspekte rund um Lärm und Gehörschutz darstellt. Aktuelle
Forschungen, Expertenstatements und Hörbeispiele geben einen umfassenden
Überblick zum Thema.
Weitere Informationen in einer Pressemeldung.
AplusA-online.de - Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)