16.04.2014
Um Krananlagen möglichst langfristig sicher und wirtschaftlich zu nutzen und zu
erhalten, ist deren präventive Instandhaltung unabdingbar. Die Richtlinie VDI
2485 "Instandhaltung von Krananlagen" beschreibt die grundsätzlichen
Forderungen, um eine kontinuierliche Betriebs- und Arbeitssicherheit zu
gewährleisten.
Die Richtlinie findet Anwendung bei ortsfesten und schienengebundenen
Krananlagen, einschließlich ihrer Tragkonstruktionen und technischen
Ausrüstung, sowie bei Kranbahnen, soweit diese dem Geltungsbereich der
Unfallverhütungsvorschriften BGV D 6 und BGV D 8 unterliegen. Für planmäßige
Instandhaltungsmaßnahmen werden durchzuführende Arbeiten gelistet, die in die
Bereiche Stahlbau, Maschinenbau und Elektrotechnik zu unterteilen sind.
Weitere Informationen in einer Pressemeldung.
AplusA-online.de - Quelle: VDI Verein Deutscher Ingenieure e. V.