10.03.2014
Wer im Beruf am Ball bleiben will, für den sind berufliche Weiterbildungen
unumgänglich. Wie bei der täglichen Arbeit auch, stehen Beschäftigte dabei
unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie auf Veranlassung
des Arbeitgebers an Seminaren oder Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Darauf
weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin.
Unerheblich ist, ob das Seminar vom Betrieb selbst organisiert oder von einem
externen Bildungsträger durchgeführt wird. Wo das Seminar stattfindet, ob im
Betrieb, in einem Bildungsinstitut oder in einem Hotel, ist auch nicht relevant
für den Unfallversicherungsschutz. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf
die Zeit des Seminars selbst sowie auf die An- und Abreise. Zuständig ist die
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, der der Arbeitgeber angehört.
Nehmen Beschäftigte aus eigener Initiative und auf eigene Kosten an einer
Weiterbildungsmaßnahme teil, besteht ebenfalls Versicherungsschutz, wenn die
Weiterbildung die beruflichen Chancen verbessert und nicht nur rein privaten,
hobbymäßigen Interessen dient. Das gilt auch für Arbeitslose, die eine von der
Bundesagentur für Arbeit geförderte berufliche Weiterbildungsmaßnahme
absolvieren.
AplusA-online.de - Quelle: VBG