31.01.2014
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten bei körperlich anstrengender
Arbeit eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Darauf weisen die Träger
der Präventionskampagne "Denk an mich. Dein Rücken" hin. Konkret geht es um
Tätigkeiten, die mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System
verbunden sein können. Hierzu zählen zum Beispiel das Heben und Tragen von
Lasten, sich ständig wiederholende Bewegungsabläufe oder das Arbeiten in
Zwangshaltungen. Informationen zur Prävention entsprechender Gesundheitsrisiken
stellt die Kampagne unter www.deinruecken.de bereit.
Weitere Informationen in einer Pressemeldung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
AplusA-online.de - Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)