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09.01.2014

Der Arbeitsschutzausschuss in der betrieblichen Praxis

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein Kommunikations- und Planungsort für
den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb. Nach Arbeitsschutzgesetz ist der
betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz als Aufgabe aller betrieblichen
Funktionsträger und Beschäftigten angelegt. Voraussetzung ist eine gute
Kommunikation und Kooperation aller Beteiligten innerhalb und außerhalb des
ASA.

Die Handlungshilfe "Der Arbeitsschutzausschuss in der betrieblichen Praxis.
Eine Handlungshilfe für betriebliche Interessenvertretungen" gibt betrieblichen
Interessenvertretungen die notwendigen Erläuterungen zur Gestaltung der
Arbeitsschutzorganisation und des ASA im Rahmen der Mitbestimmung. Sie ist als
Arbeitspapier bei der Hans Böckler Stiftung erschienen und wird als
PDF-Download angeboten.

Weitere Informationen


AplusA-online.de - Quelle: Hans Böckler Stiftung