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01.11.2013

Arbeitsmedizinische Vorsorge wird gestärkt

Am 31.10.2013 ist die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur
arbeitsmedizinischen Vorsorge (BGBl. I, S. 3882) in Kraft getreten. Mit der
Änderungsverordnung wird über eine neue Terminologie und durch Klarstellungen
besser als bisher verdeutlicht, dass es bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge
nicht um den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen
geht und dass es keinen Untersuchungszwang gibt. Im Vordergrund stehen
individuelle Aufklärung und Beratung, auch zu Fragen des Erhalts der
Beschäftigungsfähigkeit, berichtet das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS).

Die Änderungsverordnung enthält darüber hinaus Aktualisierungen im Anhang zur
Angebotsvorsorge bei gefährdenden Tätigkeiten und zur Pflichtvorsorge bei
besonders gefährdenden Tätigkeiten. Dadurch wird die arbeitsmedizinische
Vorsorge an den Stand der Wissenschaft angepasst. Für alle übrigen Tätigkeiten
kommt die Wunschvorsorge in Betracht. Insgesamt wird der Schutz der Gesundheit
der Beschäftigten dadurch verbessert.

Der aktuelle Text der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
kann auf den BMAS-Internetseiten abgerufen werden. Darüber hinaus können Fragen
und Antworten heruntergeladen werden.

Weitere Informationen


AplusA-online.de - Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)