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07/10/2013

10. Deutscher Gefahrstoffschutzpreis ausgelobt

Die Arbeit mit Gefahrstoffen gehört für viele Beschäftigte in Industrie-,
Handwerk- und Dienstleistungsberufen zum Alltag. Dabei fehlt es trotz der
Gefahrstoffverordnung und des Regelwerkes im Umgang mit den oft "unsichtbaren
Gefahren" häufig noch an praktischen Lösungsmöglichkeiten. Um Innovationen auf
diesem Gebiet zu unterstützen, schreibt das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) bereits zum zehnten Mal den Deutschen Gefahrstoffschutzpreis
aus.

Mit dem Preis möchte das Ministerium neue Ideen und Anregungen zum besseren
Erkennen der Gefährdungen einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen. Ebenso
werden der Ersatz von Gefahrstoffen und der sichere Umgang mit ihnen sowie
beispielhafte Umsetzungen der Gefahrstoffverordnung gewürdigt.

Am Deutschen Gefahrstoffschutzpreis können Einzelpersonen, Personengruppen,
Unternehmen und Organisationen teilnehmen. Nennungen für den Preis können bis
zum 31. März 2014 formlos an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund erfolgen. Die Unterlagen sollten eine
Charakterisierung des Teilnehmers, der Art der durchgeführten Maßnahmen und der
erreichten beziehungsweise erwarteten Verbesserung enthalten - auch eine
Kurzfassung dieser Angaben, die einen Umfang von etwas einer Seite hat.
Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Über die Vergabe des
Preises entscheidet eine unabhängige Jury. Die BAuA ist berechtigt, die
eingereichten Beiträge öffentlich darzustellen. Die Preisträger werden bis
spätestens Ende Juli 2014 benachrichtigt.

Die Preisverleihung erfolgt im November 2014. Die prämierten Beiträge sollen in
der DASA Arbeitswelt Ausstellung vorgestellt werden. Die gesamte Ausschreibung
und Beispiele guter Praxis aus den vergangenen Wettbewerben stehen auf der
BAuA-Internetseite www.baua.de/gefahrstoffschutzpreis.

Weitere Informationen


AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)