Menu

26.07.2013

Neufassung der Biostoffverordnung in Kraft getreten

Die Neufassung der Biostoffverordnung wurde am 22.07.2013 im Bundesgesetzblatt
verkündet und ist am 23.07.2013 in Kraft getreten, berichtet das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Mit der Neufassung der BioStoffV wird die EU-Nadelstichrichtlinie (2010/32/EU),
die Regelungen zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe oder spitze
Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor enthält, in nationales Recht
umgesetzt. Mit der neuen Verordnung erfolgt auch eine Weiterentwicklung des
Rechtsbereichs zu Biologischen Arbeitsstoffen. So sind die Erfahrungen aus der
praktischen Umsetzung der Verordnung in die Neufassung eingeflossen. Zusätzlich
wurde die Verordnung an wissenschaftliche und technische Weiterentwicklungen
angepasst, strukturell und sprachlich weiterentwickelt und mit anderen
Arbeitsschutzverordnungen harmonisiert.

Die wichtigsten Neuerungen der Biostoffverordnung und weitere Informationen in einer Pressemeldung.


AplusA-online.de - Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)