24/05/2013
Den Dialog von Experten für Arbeitssicherheit und Praktikern aus Wirtschaft,
Verwaltung, Wissenschaft und Politik suchten das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales (BMAS) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(BAuA) am 13. Mai in Dortmund. Rund 300 Fachleute kamen zur Veranstaltung
"Arbeitsstätten - Gestaltung einer sich verändernden Arbeitswelt", um über die
sachgerechte Gestaltung von Arbeitsstätten zu diskutieren.
Auf der Veranstaltung referierten Fachleute des Ausschusses für Arbeitsstätten
(ASTA) und Vertreter des BMAS. Der ASTA berät das Bundesarbeitsministerium in
Fragen der praxisgerechten Gestaltung von Arbeitsstätten. Die Vorgaben für das
Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten stehen in der
Arbeitsstättenverordnung. Dort sind die grundlegenden Pflichten der Arbeitgeber
in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der
Arbeit in Arbeitsstätten festgelegt. Wie die Arbeitsstättenverordnung
auszulegen ist, wird in den praxisorientierten Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
erläutert, die der ASTA erarbeitet.
Auf der Fachveranstaltung wurden die aktuell vorgeschlagenen Änderungen zur
Arbeitsstättenverordnung, insbesondere die inhaltliche Übernahme der
Bildschirmarbeitsverordnung, erläutert. Des Weiteren wurde über die
Anwendbarkeit der ASR in der betrieblichen Praxis vorgetragen und diskutiert.
So wurden ausgewählte Inhalte der ASR und die darin enthaltenen
Gestaltungsanforderungen für Arbeitsstätten behandelt - wie beispielsweise
erforderliche Bewegungsflächen am Arbeitsplatz und Maße für Arbeitsräume, Lage
und Bemessung von Verkehrswegen, geeignete Fußböden sowie Türen und Tore.
AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)