26.04.2013
Sanitärräume, zumindest aber Toiletten, sind in allen Arbeitsstätten zu finden.
Ihre Anzahl und Ausstattung werfen häufig Fragen auf. Einen Rahmen gaben
Arbeitsstätten-Richtlinien, die zum Teil aus den siebziger Jahren stammten,
aber nicht mehr gültig sind. Entscheidungshilfen soll die neue
Arbeitsstättenregel ASR A4.1 "Sanitärräume" geben, die voraussichtlich noch in
diesem Jahr verabschiedet wird.
Um einen Überblick über die aktuelle Situation zu geben und die Regelsetzung
praxisnah zu unterstützen, gab die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) eine Studie in Auftrag, die jetzt als Bericht
"Bedarfsgerechte Auslegung und Ausstattung von Sanitärräumen" erschienen ist.
Der Bericht enthält neben Beispielen guter Praxis eine Datenbasis, um
Auswirkungen von Forderungen und Empfehlungen der neuen ASR abzuschätzen.
Der Bericht kann auf den BAuA-Internetseiten heruntergeladen werden.
Weitere Informationen in einer Pressemeldung.
AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)