22.04.2013
Ob am Arbeitsplatz oder in der Freizeit, ob selbst gewählt oder aufgezwungen:
Lärm ist in unserer Gesellschaft allgegenwärtig. In vielen Fällen erreicht
dieser Lärm allerdings nicht die gehörschädigende Lautstärke von 85 Dezibel
dB(A) oder mehr. Und doch kann er das körperliche, psychische und soziale
Wohlbefinden nachhaltig mindern. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) rät daher anlässlich des internationalen
Tags gegen den Lärm am 24. April 2013, ruhig auch dann zum Gehörschutz zu
greifen, wenn der Gehörschaden noch nicht droht, wohl aber Stress und
Leistungsminderung.
Weitere Informationen in einer Pressemeldung
AplusA-online.de - Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)