28.03.2013
An vielen Arbeitsplätzen müssen parallel verschiedene Arten von Persönlichen
Schutzausrüstungen (PSA) benutzt werden, da gleichzeitig Schutz gegen mehrere
Einwirkungen und/oder für mehrere Bereiche des Körpers erforderlich ist. Dabei
müssen die PSA miteinander kompatibel sein und dürfen sich in ihrer
Schutzwirkung nicht gegenseitig beeinträchtigen.
Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
(IFA) informiert auf seinen Internetseiten über dieses Thema.
AplusA-online.de - Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)