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30.11.2012

REACH-Umsetzung einfacher machen

Der Nationale Normenkontrollrat hat gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium,
der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, dem Umweltbundesamt und
dem Verband der Chemischen Industrie eine Bürokratiekostenanalyse auf Grundlage
der ersten Erfahrungen mit der europäischen Chemikalienverordnung REACH
(Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals)
durchgeführt. Es handelt sich um das erste Projekt in Deutschland, das sich mit
den bürokratischen Lasten von europäischen Verordnungen auf nationaler Ebene
befasst. Ziel des Projekts war, Möglichkeiten für eine Verminderung
bürokratischer Lasten zu finden, ohne die Ziele der REACH-Verordnung zu
beeinträchtigen. Vorschläge, mit denen eine Minderung des Sicherheitsstandards
verbunden wäre, standen deshalb ebenso wenig zur Diskussion wie Vorschläge zu
weitergehenden Anforderungen.

Gegenstand des Pilotprojekts waren die bisherigen Erfahrungen der deutschen
Unternehmen mit den durch die REACH-Verordnung ausgelösten
Registrierungspflichten. Seit Wirksamwerden dieser Verordnung im Juni 2007, die
als eines der anspruchsvollsten Reformvorhaben der Europäischen Union der
vergangenen Jahre gilt, müssen Hersteller und Einführer von Chemikalien
schrittweise die von ihnen hergestellten oder eingeführten Stoffe auf mögliche
gefährliche Eigenschaften untersuchen und die Ergebnisse der europäischen
Chemikalienagentur ECHA in Helsinki melden, damit sie weiter hergestellt oder
importiert werden dürfen. Das Prinzip lautet: "no data, no market". Ziel ist
es, die Sicherheit von Mensch und Umwelt beim Umgang mit Chemikalienrisiken zu
verbessern. Der hiermit verbundene Aufwand ist groß: Schätzungsweise 30.000
Stoffe müssen bis spätestens 2018 geprüft werden, wobei zuerst diejenigen
Stoffe ausgewählt wurden, die in großen Mengen hergestellt werden oder die
bereits heute als besonders gefährlich bekannt sind. Bislang wurden über 27.000
Registrierungen für rund 4.700 Stoffe eingereicht. Die nächsten beiden
Registrierungsfristen enden in den Jahren 2013 und 2018.

Der Projektbericht kann im Internet heruntergeladen werden.

Zur Pressemeldung


AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)