Menu

01.08.2012

Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung, welche die Anforderungen des § 5
Arbeitsschutzgesetz speziell für den Bereich der biologischen Einwirkungen
untersetzen stellen einen Schwerpunkt der Biostoffverordnung dar. Sie umfassen
die Schritte Informationsbeschaffung, Beurteilung der Gefährdung und Festlegung
der Schutzmaßnahmen und die Dokumentation.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat auf ihren
Internetseiten Download-Informationen zum Thema Gefährdungsbeurteilung bei
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zusammengestellt, u. a. die beiden folgenden Handlungsanleitungen zur guten Arbeitspraxis


  • Kunststoffverwertung - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen bei der werkstofflichen Verwertung von Kunststoffen,

  • Textilrecycling - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen beim Recycling von Textilabfällen


und Vorträge


  • Mikrobielle Belastungen und Beanspruchungen in der Geflügelzucht

  • Prävention von Nadelstichverletzungen

  • Bioaerosole - Entstehung und biologische Wirkungen.



Weitere Informationen


AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)