01.08.2012
Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung, welche die Anforderungen des § 5
Arbeitsschutzgesetz speziell für den Bereich der biologischen Einwirkungen
untersetzen stellen einen Schwerpunkt der Biostoffverordnung dar. Sie umfassen
die Schritte Informationsbeschaffung, Beurteilung der Gefährdung und Festlegung
der Schutzmaßnahmen und die Dokumentation.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat auf ihren
Internetseiten Download-Informationen zum Thema Gefährdungsbeurteilung bei
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zusammengestellt, u. a. die beiden folgenden Handlungsanleitungen zur guten Arbeitspraxis
und Vorträge
AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)