26.06.2012
Die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fordert von Herstellern die
Durchführung einer Risikobeurteilung. Die Unternehmen betrauen zumeist die
Konstrukteure mit dieser Aufgabe. Der jetzt von der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlichte Bericht
"Risikobeurteilung im Maschinenbau" gibt konkrete Hilfestellungen. Dabei
beleuchtet er nicht nur verschiedene Verfahren, die Konstrukteure anwenden
können, sondern gibt auch Empfehlungen für die Einbindung der Risikobeurteilung
in den Konstruktionsprozess.
Weitere Informationen in einer Pressemeldung vom Juni 2012. Der Bericht wird
auf den BAuA-Internetseiten als PDF-Download angeboten.
AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)