29.03.2012
Bauherr ist, wer auf seine Verantwortung eine bauliche Maßnahme
vorbereitet/ausführt oder vorbereiten/ausführen lässt. Führt der Bauherr
einzelne oder alle Bauarbeiten mit oder ohne Einsatz von Hilfskräften selbst
aus (dazu gehören u. a. Familienangehörige sowie Bekannte, Nachbarn und
Kollegen), so ist der Bauherr Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten.
Ein neues Merkblatt (PDF-Download) der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
informiert u. a. über den Versicherungsschutz und Meldepflchten im Falle eines
Unfalles.
AplusA-online.de - Quelle: Unfallkasse Nordrhein-Westfalen