26.03.2012
Die zehnte Broschüre der Reihe "REACH-Info" beschäftigt sich mit dem
Zulassungsverfahren von Industriechemikalien im europäischen Chemikalienrecht
REACH. Dieses Verfahren verfolgt das Ziel, besonders Besorgnis erregende Stoffe
durch weniger problematische Stoffe oder Verfahren zu ersetzen. Der Schwerpunkt
von "REACH-Info 10 - Die Zulassung unter REACH" liegt auf dem Zulassungsantrag
selbst. Die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
herausgegebene Broschüre gibt eine allgemeinverständliche Hilfestellung für die
Antragstellung. Zudem zeigt sie auch auf, wie Einfluss auf das Auswahlverfahren
zulassungspflichtiger Stoffe genommen werden kann.
Auf rund 44 Seiten stellt die BAuA-Broschüre anschaulich dar, warum ein Stoff
zulassungspflichtig ist und welche Verpflichtungen dadurch entstehen.
Schaubilder erläutern detailliert das Zulassungsverfahren.
Die Broschüre kann
auf den BAuA-Internetseiten heruntergeladen werden.
AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)