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03/01/2012

Update DGUV Vorschrift 2: Unternehmermodell

Seit 1.1.2012 gilt in den Mitgliedsbetrieben der Berufsgenossenschaft
Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) eine neue Fassung der
Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"
(DGUV Vorschrift 2). Neu ist: Unternehmer aller Betriebe mit bis zu 50
Beschäftigten können jetzt statt der Regelbetreuung auch eine alternative
betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung wählen. Die neu
hinzugekommene alternative Betreuung wird auch Unternehmermodell genannt.

Weitere Informationen im Online-Fachartikel "Update DGUV Vorschrift 2" von Elfi
Braun, der in der Ausgabe 1/2012 des Mitteilungsblatts der Berufsgenossenschaft
Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), Akzente, erschienen ist.

Weitere Informationen


AplusA-online.de - Quelle: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)