19.10.2011
Bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen verlangt die Gefahrstoffverordnung,
dass der Arbeitgeber Risiken für die Gesundheit der Beschäftigten abschätzt.
Diese Gefährdungsbeurteilung stellt viele Betriebe vor Probleme. Deshalb hat
die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) das Einfache
Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) entwickelt. Mit dieser Handlungsanleitung
lassen sich potenzielle Gefährdungen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen
schnell und sicher erkennen. Zur A+A 2011 ist die Version 2.2 erschienen, die
aktuelle Änderungen im technischen Regelwerk berücksichtigt. Dabei wurde das
EMKG an die Neufassung der Gefahrstoffverordnung von 2010 und an die TRGS 400
"Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" angepasst. Die
Auswirkung auf die Gefährdungsbeurteilung mit dem EMKG ist minimal.
Das EMKG wendet sich in erster Linie an fachkundige Akteure des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und
Beratungsdienste. Mit Hilfe des EMKG lassen sich Problemfelder aufdecken und
entsprechende Handlungsschwerpunkte setzen. Dazu benötigen die Anwender keine
tiefgehenden Vorkenntnisse im Gefahrstoffrecht, sondern leicht zugängliche
Informationen aus Sicherheitsdatenblättern und Betriebsbegehungen.
Auch mit der aktuellen Version lässt sich der Handlungsbedarf in wenigen
Schritten ableiten. Er umfasst den Schutz, der beim Einatmen von Gefahrstoffen
oder bei Hautkontakt notwendig ist. Darüber hinaus lässt sich das EMKG als
geeignete Beurteilungsmethode im Sinne der Gefahrstoffverordnung anwenden, um
die Wirksamkeit getroffener Schutzmaßnahmen sicherzustellen.
Arbeitsplatzmessungen sind dann häufig nicht mehr erforderlich.
AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)