14.09.2011
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die deutsche
Übersetzung des "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- 2. Auflage 2010" für die Erwägungsgründe und Artikel freigegeben. Am 8.
August 2010 wurde die mit Österreich und der Schweiz abgestimmte Fassung an die
Europäische Kommission zur Veröffentlichung weitergeleitet.
Der Leitfaden soll eine Hilfestellung bei der europaweit einheitlichen
Auslegung und Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geben. Er ist somit
an alle Kreise gerichtet, die mit der Anwendung der Richtlinie befasst sind,
wie z.B. Hersteller, Händler, Importeure von Maschinen,
Marktüberwachungsbehörden, Aufsichtsdienste der Berufsgenossenschaften oder
Prüfstellen.
Nachdem der "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG"
vom Ausschuss "Maschinen" am 2. Juni 2010 gebilligt wurde, stellte die
Europäische Kommission den Mitgliedstaaten Übersetzungsentwürfe zur Verfügung.
Die inhaltliche Prüfung und Verbesserung des deutschen Übersetzungsentwurfes
durch das BMAS ist für die Teile "Erwägungsgründe" und "Artikel" abgeschlossen.
Der mit Österreich und der Schweiz abgestimmte Text steht nun zum Download
bereit (Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG;
PDF-Download).
Zweck des Leitfadens ist es, die Konzepte und Anforderungen der
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu erläutern, um auf diese Weise für eine
einheitliche Auslegung und Anwendung in der gesamten EU zu sorgen. Außerdem
enthält der Leitfaden Informationen zu weiteren mit der Maschinenrichtlinie
2006/42/EG verbundenen EU-Rechtsvorschriften. Er richtet sich an sämtliche
Parteien, die mit der Anwendung der Maschinenrichtlinie befasst sind, wie z.B.
Hersteller, Händler, Importeure von Maschinen, Marktüberwachungsbehörden,
Aufsichtsdienste der Berufsgenossenschaften oder Prüfstellen. Außerdem stellt
er für Juristen und für Studierende des EU-Rechts in den Bereichen Binnenmarkt,
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Verbraucherschutz eine
interessante Informationsquelle dar.
Weitere Informationen auf den BMAS-Internetseiten.
AplusA-online.de - Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)