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12/09/2011

Gesundheitsschutz bei Feuchtarbeit

Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms "Gesundheitsschutz bei Feuchtarbeit und
Tätigkeiten mit hautschädigenden Stoffen" wurden zwischen 09/2009 und 12/2010
in Sachsen 377 Beratungen und Begehungen in kleinen und mittleren Unternehmen
des Reinigungsgewerbes durchgeführt. Kontrolliert und analysiert wurden die
Erfassung und Bewertung der Gefährdung durch Feuchtarbeit und/oder Kontakt zu
hautschädigenden Stoffen sowie die Umsetzung geeigneter Hand- und
Hautschutzmaßnahmen.

Fazit: "Die im Reinigungsgewerbe auftretenden Hautgefährdungen durch
Feuchtarbeit und/oder Kontakt zu hautschädigenden Stoffen waren aufgrund der
modernen Reinigungstechnologien geringer ausgeprägt als erwartet. Hinsichtlich
der gesetzlichen Verpflichtung zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gab
es insgesamt noch Defizite."

Die Ergebnisse der von der Arbeitsschutzverwaltung des Freistaates Sachsen
durchgeführten Revisionen wurden in einem Abschlussbericht zusammengefasst.
Dieser wurde im Juli 2011 veröffentlicht und steht als 6-seitiges PDF-Download
abrufbereit.

Weitere Informationen (PDF)


AplusA-online.de - Quelle: Arbeitsschutzverwaltung des Freistaates Sachsen