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07/09/2011

Deutschland will Information über gefährliche Stoffe in Erzeugnissen verbessern

Das europäische Chemikalienrecht REACH sieht für Stoffe mit besonders
besorgniserregenden Eigenschaften (SVHC) besondere Informations- und
Meldepflichten vor. Eine Kurzinformation des REACH-CLP-Helpdesks, der
nationalen Auskunftsstelle der Bundesbehörden, gibt Produzenten und Importeuren
Hilfestellung, um diese Pflichten zu erfüllen. Mehr Transparenz entlang der
Lieferkette, so die bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(BAuA) eingerichtete Auskunftsstelle, kann die Beschäftigten, Umwelt und
Verbraucher vor diesen risikobehafteten Stoffen schützen. Gemeinsam mit anderen
europäischen Staaten vertritt Deutschland dabei den Standpunkt, dass ein
Erzeugnis auch dann ein Erzeugnis bleibt, wenn es in ein anderes Erzeugnis
eingebaut wird.

Die Kurzinfo stellt anhand von Beispielen Lösungsansätze vor und erläutert die
praktische Umsetzung. Hersteller und Importeure erhalten somit eine konkrete
Hilfestellung. Damit kommt die REACH-Verordnung der Umsetzung eines ihrer Ziele
näher: Risiken, die von besonders besorgniserregende Stoffen ausgehen, zu
beherrschen.

Die Kurzinfo befindet sich im Internetangebot des REACH-CLP-Helpdesks
www.reach-clp-helpdesk.de in der Rubrik Aktuelles als PDF-Download.

Zur Kurzinfo (PDF)


AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)