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26/05/2011

Bei Berufstätigkeit im Freien Zeckenbisse dokumentieren

Zeckenbisse können zu schweren gesundheitlichen Schäden führen. Zieht sich eine
Erzieherin beim Kita-Ausflug, ein Gärtner oder ein anderer Berufstätiger bei
der Arbeit im Freien einen Zeckenbiss zu, sollte dies unbedingt im Betrieb
dokumentiert werden. Wenn es später zu Folgeerkrankungen kommt und der
Zeckenbiss nachweislich während der Arbeit geschah, übernimmt gegebenenfalls
die gesetzliche Unfallversicherung die Organisation und die Kosten des
Heilverfahrens. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW) hin.

Weitere Infos wurden im Mai 2011 online veröffentlicht.


AplusA-online.de - Quelle: Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)