21/04/2011
Mit knapp 5.600 anerkannten Fällen war die Lärmschwerhörigkeit auch 2009 die
häufigste Berufskrankheit. Lärmminderung ist damit nach wie vor eine dringende
Aufgabe des Arbeitsschutzes. Doch insbesondere kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) benötigen überbetriebliche Unterstützung. Der jetzt von der Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitmedizin (BAuA) veröffentlichte Bericht "Entwicklung
wirksamer Strukturen zur Lärmminderung in KMU" zeigt Wege zu einer fachkundigen
und branchenspezifischen Präventionsberatung auf.
Sägen, Hämmern oder Bohren - die Lärmquellen in KMU sind ebenso vielfältig wie
die Art der Betriebe im gewerblichen Bereich. Doch Lärm schädigt nicht nur das
Gehör, sondern stresst auch die Beschäftigten. Den besten Schutz vor Lärm
bietet die Auswahl und Beschaffung leiser Maschinen, denn Lärm muss an der
Quelle bekämpft werden. Bemühungen, den Arbeits- und Lärmschutz in die
Investitionsplanung zu integrieren, beschränken sich jedoch weitgehend auf
mittlere und größere Unternehmen, so der Bericht der BAuA. Hingegen findet in
KMU praktisch keine Beratung in der Planung statt. Zudem sind sie meist nicht
in der Lage, die stetigen Entwicklungen des Standes der Technik wie
beispielsweise lärmarme Verfahren oder Arbeitsmittel mit reduzierten
Lärmemissionen sowie die sich wandelnden Vorschriften zu verfolgen und zu
beachten. Der Bericht entwickelt deshalb Konzepte für eine überbetriebliche
Lärm- und Arbeitsschutzberatung bei Investitionsplanungen in KMU und erprobt
sie anhand eines Fallbeispiels.
Weitere Informationen auf den BAuA-Internetseiten und in einer Pressemeldung
vom April 2011. Der Bericht wird als PDF-Download angeboten.
Weitere Informationen in einer Pressemeldung vom April 2011.
AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitmedizin (BAuA)