18.04.2011
Der REACH-Prozess im europäischen Chemikalienrecht ist im Fluss. Mit der
Broschüre REACH-Info 8 "Nächste Schritte unter der EU-Verordnung REACH" gibt
die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als nationale
Auskunftsstelle im REACH-Verfahren einen Überblick über Maßnahmen, die
verschiedene Akteure jetzt in Angriff nehmen müssen. Neben den
REACH-Verpflichtungen kommen auf Hersteller und Importeure einige
Meldepflichten im Rahmen der CLP-Verordnung zu. Die Broschüre geht auf
Pflichten in Zusammenhang mit der Registrierung, der Zulassung oder
Beschränkung von Stoffen und der CLP-Verordnung ein.
Die Broschüre steht seit April 2011 als 43-seitiges PDF-Download abrufbereit.
Weitere Infos auf den BAuA-Internetseiten.
AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)