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25.03.2011

Positionspapier zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ein Positionspapier zur
arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder
erbgutverändernden Gefahrstoffen verabschiedet. Kernaussage dieses Papiers ist
es, dass aus Sicht der DGUV bei derartigen Tätigkeiten mit Stoffen, die im
Anhang Teil 1, Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
aufgelistet sind und für die noch kein Arbeitsplatzgrenzwert existiert,
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen sind.

Das Positionspapier (Stand Oktober 2010) wurde als 3-seitiges PDF-Download
veröffentlicht.


Weitere Informationen (PDF)


AplusA-online.de - Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)